Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragen.
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes beträgt EUR 14,53 täglich.