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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Weiterbildungsgeld

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragen.

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes beträgt EUR 14,53 täglich.