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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Bildungskarenz

Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Aus- und Weiterbildungszwecke des Arbeitnehmers für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit kein Gehalt bzw. keinen Lohn.

Gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld, sofern die Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Arbeitslosenversicherung haben und ihre Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen können.

Die Bildungskarenz muss nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beim Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden.