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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Steuerliche Handhabung von Bildungskosten

Steuerabzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist in dem Fall gegeben, wenn ein Zusammenhang zur im Moment ausgeübten beruflichen Tätigkeit vorliegt. Es wird immer der aktuelle Beruf herangezogen, nicht ein früher erlernter Beruf oder eine früher ausgeübte Tätigkeit.Diese Kosten können dann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Seit dem Jahr 2003 können in der Arbeitnehmerveranlagung im Rahmen der Werbungskosten erstmals auch Aufwendungen für Umschulungen abgesetzt werden. Die Umschulung muss so umfassend sein, dass sie einen Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglicht, beispielsweise vom Maler zum Altenpfleger.