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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Umschulung

Eine Umschulung kann aus vielen Gründen erforderlich sein (z.B. Weiterbildung des Arbeitnehmers ist notwendig, um ihn bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern).

Bei einer Umschulung aufgrund gesundheitlicher Probleme spricht man von beruflicher Rehabilitation. Ziel ist die Förderung einer erneuten Eingliederung am Arbeitsmarkt nach einem schweren Unfall oder nach einer langen Krankheit.

Seit dem Jahr 2003 können in der Arbeitnehmerveranlagung im Rahmen der Werbungskosten erstmals auch Aufwendungen für Umschulungen abgesetzt werden. Die Umschulung muss so umfassend sein, dass sie einen Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglicht, beispielsweise vom Maler zum Altenpfleger.