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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Fortbildungsvertrag

Unterstützt ein Unternehmen seine Mitarbeiter bei Fortbildungsvorhaben, wird oftmals ein Fortbildungsvertrag geschlossen.

Hierin wird geregelt, wer die Kosten für die Fortbildung & Reisekosten trägt, wie oft der Mitarbeiter für Fortbildungsmaßnahmen freigestellt wird (entgeltlich oder unentgeltlich), ob für den Mitarbeiter Erstattungen anfallen, sollte er vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus dem Unternehmen ausscheiden und, und, und.

Aussehen könnte ein solcher Vertrag z.B. so:

Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsverpflichtung

Zwischen der Firma ... und Herrn/Frau... wird folgender Fortbildungsvertrag abgeschlossen:

§ 1 Art der Fortbildung
1. Der Arbeitnehmer nimmt vom ... bis ... an einem Fortbildungskurs für ... teil.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Teilnahme auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers im Interesse seiner beruflichen Fort- und Weiterbildung erfolgt.

§ 2 Vergütung und Lehrgangskosten
1. Die Firma wird den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freistellen. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate berechnet.
2. Die Lehrgangskosten, bestehend aus Unterrichtsgebühr, Übernachtungs- und Tagungskosten sowie An- und Abreisekosten übernimmt die Firma ganz/zur Hälfte/in Höhe von EUR . Die Erstattung erfolgt nur gegen Beleg. Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nicht, soweit das Arbeitsamt oder ein sonstiger Sozialversicherungsträger Kosten übernimmt.

§ 3 Rückzahlungsverpflichtung
1. Hat die Firma unter Fortzahlung der Bezüge die vollen Lehrgangskosten übernommen, so ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Bezüge und der Lehrgangskosten verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt oder wenn es seitens der Firma aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund gekündigt wird. Für je 1 Monat der Beschäftigung nach dem Ende des Lehrgangs werden 1/36 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen.
2. Der Rückzahlungsbetrag ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe fällig. Er kann gegen pfändbare Restansprüche des Arbeitnehmers aufgerechnet werden.

(Ort, Datum, Unterschriften)