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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)

Der "Fachwirt/-in im Gastgewerbe" ist kaufmännische Führungskraft und gleichzeitig Branchenspezialist/-in in Hotel- und Gaststättenbetrieben, innerhalb der Systemgastronomie sowie bei Gemeinschaftsverpflegern bzw. Caterern.

Der Lehrgang gliedert sich in zwei aufeinanderaufbauende Teile: Ein großer Teil der Qualifikationsanforderungen im Dienstleistungssektor sind identisch, daher wurde ein handlungsfeldübergreifender Teil entwickelt. Dieser schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab. Auf die spezifischen Anforderungen der Unternehmen im Gastgewerbe wurde der handlungsfeldspezifische Teil "Fachwirt/-in im Gastgewerbe" entwickelt, der ebenfalls mit einer Prüfung vor der IHK abschließt.

Inhalte des handlungsfeldübergreifenden Teils:

Arbeitsmethodik (Darstellungs- und Gliederungstechniken; Methoden der Problemanalyse und Entscheidungsfindung; Grundlagen der Sprech- und Redetechnik; Neue Medien u.a.)
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern (Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft; Rechtsform der Unternehmung, Marktformen; Wirtschaftspolitik; Recht; BGB Allgemeiner Teil; BGB Schuldrecht; Steuern; Grundbegriffe des Steuerrechts¸ Steuerpflicht u.a.)
Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen (Unternehmensführung; Zielarten; Strategische Planung; Organisation; Leitungsstrukturen; Organisationsformen; Führung; Ziele und Grundsätze der Delegation; Controlling; Qualitäts- Controlling; Rechnungswesen; Gesetzliche Grundlagen des HR, GoB; Bilanz u.a.)
Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation (Personalwirtschaft; Personalpolitik; Informationsmanagement; Grundbegriffe der EDV; Kommunikation; Präsentationstechnik; Organisation und Präsentation u.a.)


Inhalte des handlungsfeldspezifischen Teils:

Branchenbezogenes Management (Mitarbeiter führen und deren Potenzial fördern, Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen, Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden, Planen, Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen, Mit Dienstleitungsanbietern, Institutionen der Organisationen zusammenarbeiten)
Branchenbezogenes Recht (Branchenspezifische Rechtsvorschriften berücksichtigen, Verträge im Gastgewerbe kennen und abschließen können
Branchenbezogene Steuern, Abgaben und Versicherungen kennen)
Gastronomische Angebotsformen (Hotel- und Gaststättenbetriebe, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung / Catering)

Der Beginn und die entsprechende Dauer variieren von IHK zu IHK, daher empfiehlt es sich, sich bei der ortsansässigen Handelskammer zu informieren. Die Lehrgänge umfassen ca. 240 bzw. 350 Unterrichtsstunden und finden meistens an 1-2 Tagen (auch Wochenende) in den Morgen- oder Abendstunden statt.

Gästeorientierung und Marketing (Gäste gewinnen, betreuen und zufrieden stellen, Marketing gezielt anwenden und auswerten können )