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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Staatl. geprüfter Hotelbetriebswirt

Aufnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung als Hotelkaufmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin. Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 24 Monaten im Anschluss an die Berufsausbildung o d e r 7 Jahre einschlägige Praxis.

Ausbildungsdauer

24 Monate

Aufgaben und Tätigkeitsspektrum

Der staatlich geprüfte Hotelbetriebswirt übernimmt Aufgaben im mittleren Funktionsbereich des Hotelmanagements. Er betätigt sich vor allem in den Aufgabengebieten Planung, Durchführung und Kontrolle. Aufgrund von vorliegenden Informationen hat er unter Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsaspekten Entscheidungen zu treffen und die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Das Tätigkeitsfeld kann sich von Ein- und Verkauf über Rechnungswesen, Marketing, EDV bis zu Betriebsorganisation und Personalwesen erstrecken.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Dem staatlich geprüften Hotelbetriebswirt bietet sich ein breites Tätigkeitsfeld. Gehobene Tätigkeiten in Gastronomie, Hotellerie, Catering, Tourismus, Verkehrsunternehmen oder Lebensmittel- und Getränkeindustrie wie z.B. Leiter des Rechnungswesens, Personalwesens oderandere Bereiche der Administration sind für den Hotelbetriebswirt Zielsetzung, jedoch nicht DIREKT nach Abschluss der Zusatzqualifikation realisierbar.

Belastungen und Anforderungen

Neben den formalen Voraussetzungen der Fachschulordnung sollte kaufmännisches Denken, Interesse an Fremdsprachen, Denken in wirtschaftlichen Zusammenhängen und selbstständige Arbeitsweise vorhanden sein. Die Tätigkeit eines Hotelbetriebswirtes kann überwiegend sitzend verrichtet werden.

Ausbildungsinhalte

Die überwiegend kaufmännischen, rechtlichen und organisatorischen Inhalte werden in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Hotelorganisation, Arbeitsrecht, Personalwesen und EDV vermittelt. Den Sprachen wird durch intensives Training in Englisch und Französisch Rechnung getragen.

Zusatzausbildungsmöglichkeiten ergeben sich durch das Absolvieren der Ausbildereignungsprüfung und der Meisterprüfung zum Küchenmeister/Restaurantmeister/Hotelmeister, wenn die jeweiligen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum staatl. geprüften Hotelbetriebswirt wird die Fachschulreife zugesprochen. Arbeiten mit einschlägigen EDV-Programmen gehört zur Ausbildung.