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Fort- und Weiterbildungs-ABC

Restaurantmeister

Restaurantmeister/innen üben qualifizierte Tätigkeiten im Management des Hotel- und Gaststättengewerbes aus. Sie planen, besprechen, organisieren und überwachen Arbeitsabläufe je nach Spezialisierung oder Einsatzbereich in und zwischen den einzelnen Abteilungen des Betriebes. So führen sie Ein- und Verkaufsverhandlungen, erledigen Arbeiten im betriebswirtschaftlich-kaufmännischen und Verwaltungsbereich, in Einkauf und Lager, in der Food and Beverage-Abteilung, Bankettabteilung, Verkaufsabteilung oder im Marketing und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

Sie verteilen sie die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, leiten sie an, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. Außerdem sorgen sie für die Einhaltung einschlägiger rechtlicher Regelungen, zum Beispiel in Bezug auf Unfallverhütung, Hygiene, lebensmittelrechtliche Regelungen, Arbeitszeitordnung oder Jugendarbeitsschutzgesetz.

In der Regel sind sie für die Ausbildung des Berufsnachwuchses verantwortlich, üblicherweise im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben. Dabei beachten sie einschlägige rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze.

Als selbstständige Restaurantmeister/innen entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, prüfen die Arbeitsergebnisse, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.

Restaurantmeister und Restaurantmeisterinnen arbeiten überwiegend in größeren Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes beziehungsweise im eigenen Betrieb.

Neben ihrer Tätigkeit in Büroräumen sind sie auch je nach Ansatz in unterschiedlichem Maße in Gasträumen und Wirtschaftsräumen tätig.

Bei der Ausbildung zum Restaurantmeister/zur Restaurantmeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung, die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Fachbereich zugeordnet werden kann, mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.

Bei Vollzeitunterricht beträgt die Dauer mehrere Wochen bis zu 1 Jahr. Bei lange dauernden Lehrgängen wird der Unterricht auf mehrere Blöcke verteilt. Kürzere Maßnahmen setzen in der Regel bereits die Ausbildereignungsprüfung voraus;damit entfällt der berufs- und arbeitspädagogische Teil. Teilzeitunterricht dauert meist 1-2 Jahre, und der Fernunterricht dauert 2 1/2 Jahre.