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Die Sozialversicherung ist als wichtigster Teil der sozialen Sicherung eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende öffentliche Pflichtversicherung. Sie gliedert sich in die Versicherungszweige der Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Aber auch andere Beiträge und Umlagen (z.B. die Arbeiterkammerumlage) sind darin enthalten.Auf die Leistungen der Sozialversicherung besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch.
Da die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss sich jeder Arbeitnehmer in einer Krankenkasse versichern.
Die gesetzliche Pensionsversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Pensionen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenpension). Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Pension an, sondern es gilt der sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Pensionistengeneration.
Dafür kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Pensionen finanziert. Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen Pensionsversicherung erschüttert.
Die soziale Unfallversicherung bietet Schutz und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Durch Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung sorgt sie für umfassende Prävention. Die Unfallversicherungsträger in Österreich sind:
AUVA
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
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