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Gehalts ABC

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Sabbatjahr

Flexible Arbeitszeitmodelle liegen im Trend. Hinter den innovativen Arbeitszeitkonzepten steht beim Arbeitgeber häufig das Bestreben, Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Die Ein- und Durchführung solcher Konzepte erfordern eine gründliche Vorbereitung, insbesondere bei einem Sabbatical.

"Sabbatical" ist ein Arbeitszeitmodell, das an amerikanischen Universitäten in den 60er Jahren geboren wurde. Die Idee: Sechs Jahre lang für sechs Siebtel des Gehalts arbeiten und das siebte Jahr bezahlt aussteigen. Heute haben sich flexiblere Formen entwickelt: Langzeiturlaub, Arbeitszeitkonten oder individuelle Ausstiegsregelungen, mal mit, mal ohne Bezahlung. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Flaute ist ein so genanntes "Sabbatical" auch für viele Chefs interessant, in der Hotellerie & Gastronomie jedoch noch nicht verbreitet.

Sonstige Bezüge

Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel:

  • Urlaubsgeld,
  • Weihnachtsgeld,
  • Jubiläumszuwendungen,
  • eine Abfindung,
  • Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden,
  • das dreizehnte sowie das vierzehnte Monatsgehalt,
  • Vergütungen für Erfindungen,
  • Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist als wichtigster Teil der sozialen Sicherung eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende öffentliche Pflichtversicherung. Sie gliedert sich in die Versicherungszweige der Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Aber auch andere Beiträge und Umlagen (z.B. die Arbeiterkammerumlage) sind darin enthalten.Auf die Leistungen der Sozialversicherung besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch.
Da die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss sich jeder Arbeitnehmer in einer Krankenkasse versichern.
Die gesetzliche Pensionsversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Pensionen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenpension). Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Pension an, sondern es gilt der sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Pensionistengeneration.

Dafür kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Pensionen finanziert. Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen Pensionsversicherung erschüttert.
Die soziale Unfallversicherung bietet Schutz und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Durch Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung sorgt sie für umfassende Prävention. Die Unfallversicherungsträger in Österreich sind:

  • AUVA
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern
  • Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft