Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Gehalt. Geben Sie dazu einen Suchbegriff in das Eingabefeld oder klicken Sie sich durch das Gehalts ABC.
Das Einkommensteuergesetz zählt bestimmte Ausgaben auf, die steuerlich zu berücksichtigen sind, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (d.h. wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird). Als außergewöhnliche Belastungen können - als Freibetrag - bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Krankheitskosten (auch für die unterhaltsberechtigten Angehörigen): z.B. Arztkosten, Kosten für Medikamente, Krankenhauskosten, Zahnbehandlung, Zahnregulierung, Brillen, Kontaktlinsen, Entbindungskosten.
Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Pauschalbetrag von 110 Euro pro Monat, auch während Schul- und Studienferien),
Kosten für die Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe aufgrund von Berufstätigkeit von Alleinerziehenden, jeweils unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts.
Ohne Selbstbehalt sind Behinderungen von Erwachsenen und Kindern mittels Pauschalbeträgen steuerlich zu berücksichtigen (nicht bei Bezug von Pflegegeld bei Erwachsenen), außerdem können Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden; Alleinverdiener können auch die Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung des (Ehe-)Partners geltend machen. Für erheblich behinderte Kinder gebührt neben der erhöhten Familienbeihilfe ein mtl. Pauschalbetrag, der um das erhaltene Pflegegeld zu kürzen ist; außerdem sind Behandlungskosten und Schulgeld zu berücksichtigen.
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