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Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen.
Es gilt folgende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einzuhalten:
Es liegt eine Dienstreise vor.
Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten.
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufzukommen.
Ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer liegt vor.
Kilometergeld bei der Arbeitnehmerveranlagung pro Kilometer:
PKW: 0,376 EUR
Mitbeförderung pro Person: 0,045 EUR
Motorräder bis 250 cm³: 0,119 EUR
Motorräder über 250 cm³: 0,212 EUR
Radfahrer bis zu 5 km: 0,233 EUR
Radfahrer ab 6 km: 0,465 EUR
Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten abgedeckt, etwa für Benzin, Öl, Autobahnvignette, Park- oder Mautgebühren. Für die Geltendmachung ist ein Fahrtenbuch notwendig, wo Datum, Kilometerstand, Fahrtziel, Zweck der Reise und die Anzahl der beruflich und privat gefahrenen Kilometer angeführt werden.
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