Gehalts ABC
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Pensionsversicherungs - träger
Bei einer betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsversicherungsträger sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu, die im Versorgungsfall aber nicht von ihm, sondern von einem Pensionsversicherungsträger erbracht werden.Der Anspruch der Mitarbeiter auf Versorgungsleistungen richtet sich unmittelbar gegen die Pensionsversicherungsträger und nicht gegen den Arbeitgeber.
Pensionsversicherungsträger in Österreich:
- Pensionsversicherungsanstalt (für Angestellte und Arbeiter oder Arbeiterinnen)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbahn
- Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates
Pflegegeld
Mit 1. Juli 1993 kam es zu einer Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich.Das Pflegegeld dient zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und stellt keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.
Wird der durch das Pflegegeld angestrebte Zweck nicht erreicht, können an Stelle des gesamten oder eines Teiles des Pflegegeldes Sachleistungen gewährt werden, wenn die Möglichkeit besteht, den Pflegebedarf durch Sachleistungen abzudecken.
Private Altersvorsorge
Um finanzielle Engpässe im Alter zu vermeiden, ist es notwendig, sich frühzeitig ausrechnen zu lassen, wie hoch die staatliche Pension sein wird.Bedingt durch demographische Gegebenheiten (früheres Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben, Ansteigen der Lebenserwartung, Stagnation bzw. Rückgang des Bevölkerungswachstums) kann der Staat Ansprüche von Pensionisten nicht mehr in gewohnter Höhe abdecken. Private Pensionsversicherungsmodelle sind daher empfehlenswert.
Provision
Provisionen sind Arbeitslohn für alle von Arbeitnehmern vermittelten oder eingeleiteten Geschäfte, z.B. Vermittlung von Versicherungsabschlüssen, Bausparverträgen etc., wenn sie im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses ausgeführt werden.Prämien
Die Prämie erhält der Arbeitnehmer für eine bestimmte überdurchschnittliche oder nach anderen Kriterien ermittelte Leistung. Mit der Prämie wird eine Leistung vergütet, die bei reiner Zeitlohnvergütung in der Regel nicht zu erwarten ist. Dieser Teil des Prämienlohnes ist flexibel und vom Arbeitnehmer durch seine persönliche Leistung zu beeinflussen. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung und die Bestandteile der Prämie- vom Arbeitnehmer nachvollziehbar,
- vom Mitarbeiter beeinflussbar,
- für das Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll und
- mit einem vertretbaren Aufwand errechenbar sind.
Eine echte Leistungsprämie liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer (Einzelprämie) oder eine Gruppe von Arbeitnehmern (Gruppenprämie) das Arbeitsergebnis, das Grundlage für die Höhe der Prämie ist, selbst beeinflussen kann.
