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Firmenkreditkarte

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen sehr viel unterwegs sind oder eine typische Außendiensttätigkeit ausüben stehen aufgrund ihrer besonderen beruflichen Belastungen eine Reihe von Steuervorteilen zu.

Darunter auch der Vorteil durch die Nutzung einer Firmenkreditkarte: Dies ist für die Mitarbeiter steuerfrei, die eine umfangreiche Reisetätigkeit ausüben. Die Überlassung der Firmenkreditkarte gilt als Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

Die Vorteile einer solchen Firmenkreditkarte liegen auf der Hand: Für den Arbeitgeber vereinfacht sich die Abrechnung der Reisekosten, die Erstattung der Ausgaben (Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Treibstoff) entfällt.

Nur wenn über die Firmenkreditkarte in nennenswertem Umfang auch private Ausgaben des Arbeitnehmers abgewickelt werden, geht der Steuervorteil verloren. Nutzt der Arbeitnehmer für seine Reisen eine private Kreditkarte, kann er sich zumindest die Kreditkartengebühren, die auf diese Buchungsvorgänge entfällt, vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen.