Gehalts ABC
K
Karenz
Arbeitnehmer (Mutter oder Vater) haben bei Geburt eines Kindes Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung ohne Bezahlung) bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes. Das Kind muss allerdings im gemeinsamen Haushalt leben. Die Mindestdauer der Karenz beträgt drei Monate. Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit kann der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung ausüben.Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen.
Es gilt folgende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einzuhalten:
Es liegt eine Dienstreise vor.
- Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten.
- Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufzukommen.
- Ein Fahrtenbuch oder sonstige Unterlagen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer liegt vor.
Kilometergeld bei der Arbeitnehmerveranlagung pro Kilometer:
- PKW: 0,376 EUR
- Mitbeförderung pro Person: 0,045 EUR
- Motorräder bis 250 cm³: 0,119 EUR
- Motorräder über 250 cm³: 0,212 EUR
- Radfahrer bis zu 5 km: 0,233 EUR
- Radfahrer ab 6 km: 0,465 EUR
Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten abgedeckt, etwa für Benzin, Öl, Autobahnvignette, Park- oder Mautgebühren. Für die Geltendmachung ist ein Fahrtenbuch notwendig, wo Datum, Kilometerstand, Fahrtziel, Zweck der Reise und die Anzahl der beruflich und privat gefahrenen Kilometer angeführt werden.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung für die Zeit der Kindererziehung gewährt wird. Es ersetzt das früher ausgezahlte Karenzgeld. Ein Elternteil kann Kinderbetreuungsgeld für 30 Monate (zweieinhalb Jahre) beziehen. Teilen sich die Eltern die Betreuung, so verlängert sich die Bezugsdauer auf maximal 36 Monate. Zum Kinderbetreeungsgeld kann jährlich 14.600,00 Eurobrutto dazuverdient werden. Dabei werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteiles herangezogen, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Das Einkommen des anderen Elternteiles wird nicht berücksichtigt. Wer Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist automatisch krankenversichert.Kindergarten
Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in einem Kindergarten wegen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen, sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der persönlichen Einkommensteuer absetzbar.Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer, so sind diese Leistungen steuerfrei. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtung (wie z.B. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter etc.) handelt.
