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Arbeiten auf den Kanaren
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Gehalts ABC

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Gehalt. Geben Sie dazu einen Suchbegriff in das Eingabefeld oder klicken Sie sich durch das Gehalts ABC.

B

Belegschaftsaktie

Die Vergabe von Belegschaftsaktien ist die traditionelle Methode der Mitarbeiterbeteiligung. Konzerne wie Lufthansa, Dresdner Bank, Deutsche Bank, VW, DaimlerChrysler, etc. bieten ihrer Belegschaft seit Jahrzehnten an, Aktien des eigenen Unternehmens zu Sonderkonditionen zu erwerben.

Bei Belegschaftsaktien werden Rabatte zwischen 20 % und 40 % gewährt, bis zu 154 Euro Rabatt jährlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Zumeist werden bestimmte Zeiträume oder Stichtage zum Verkauf der Belegschaftsaktien vorgesehen.

Auch vermögenswirksame Leistungen können in Belegschaftsaktien angelegt werden. In der Regel unterliegen die Aktien einer Sperrfrist; erst nach deren Ablauf dürfen sie verkauft werden.

Betriebliche Pensionsvorsorge

Die betriebliche Pensionsvorsorge ist in Österreich noch nicht weit verbreitet. Es ist der erklärte politische Wille, die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems zu stärken. Die Betriebliche Versicherung ist über das Modell einer Lebensversicherung eine Möglichkeit, für die Pensionen der Mitarbeiter zusätzlich vorzusorgen. Im September 2005 wurde die Betriebliche Pensionsvorsorge als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen eingeführt. Sie bietet die Vorteile eines garantierten Wertzuwachses, jährlicher Gewinnzuteilungen und einer garantierten Geldleistung in der Pension.

Bildungsgutschein

Die Arbeiterkammer in Österreich bietet für Mitglieder der Arbeiterkammer jährlich einen Bildungsgutschein in der Höhe von 100 Euro an. Arbeiterkammer-Mitglied sind Sie, wenn Sie bei einem österreichischen Unternehmen nicht selbstständig beschäftigt sind.

Der Gutschein kann direkt bei der Arbeiterkammer des Bundeslandes, in dem man beschäftigt ist, angefordert werden und für bestimmte gekennzeichnete Kurse eingelöst werden.

Bonus

Ein Bonus kann ausbezahlt werden, wenn Mitarbeiter eine bestimmte Umsatzvorgabe erreicht. Dieser Bonus eines jeden Mitarbeiters wird in Abhängigkeit zu seinem monatlichen Umsatz berechnet.

Eine als Bonus bezeichnete Sonderzuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehört grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, kann jedoch wie Tantiemen als sonstige Bezüge versteuert werden.