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Gehalts ABC

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A

Arbeitslosen- versicherung

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz regelt die Arbeitslosenversicherungspflicht sowie die Vorraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe (notwendige Versicherungszeiten - Anwartschaft, Voraussetzung der Arbeitslosigkeit, Berechnung und Höhe des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe, Dauer des Bezuges etc.).

Grundsätzlich ist jeder unselbständig Erwerbstätige, der in der Krankenversicherung pflichtversichert ist, auch arbeitslosenversichert. Die Höhe des Beitrages beträgt 6 Prozent des Entgeltes, wobei dieser Beitrag je zur Hälfte vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer zu tragen ist. Die Einhebung erfolgt durch die Krankenkassen über den Dienstgeber.