Gehalts ABC
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Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung und dient in Zeiten ohne Beschäftigung Ihrer Existenzsicherung. Jede unselbstständige Beschäftigung, deren monatliches Bruttoeinkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, ist arbeitslosenversicherungspflichtig (mit Ausnahme der freien Dienstnehmer) und vermittelt bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und in weiterer Folge der Notstandshilfe.
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, insbesondere arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos sein,
- die Anwartschaft erfüllen, d.h. innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt 52 Wochen unselbstständig beschäftigt gewesen sein oder schon einmal Arbeitslosengeld bezogen haben und innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 28 Wochen beschäftigt gewesen sein oder unter 25 Jahren alt sind und innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 26 Wochen beschäftigt gewesen sein und
- die Bezugsdauer von 20 Wochen nicht erschöpft haben.
Anspruch auf das Geld besteht ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Arbeitslosengeld steht grundsätzlich ab dem Tag der Beantragung zu und wird von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht rückwirkend ausbezahlt. Der Antrag muss persönlich beim Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) eingebracht werden.
Beim ersten Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden: E-Card, Arbeitsbescheinigung (aus der die Dauer und die Art des Arbeitsverhältnisses, die Verwendung und die Beendigungsart hervorgehen), Meldezettel, Geburtsurkunde, Geburtsurkunden unversorgter Kinder und Alimentationsunterlagen bei außerehelichen Kindern (Bescheinigung des Jugendamtes über die Höhe der Alimente).
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom Erwerbseinkommen und im Falle eines Anspruchs auf Familienzuschläge von der Familiengröße. Das Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbetrag (55 Prozent des ermittelten Nettoeinkommens innerhalb eines bestimmten Jahres),
- den Familienzuschlägen (für den Unterhalt von Ehegatten, Lebensgefährten, Kindern, Enkeln, Wahlkindern und Pflegekindern) und
- einem allfälligen Ergänzungsbetrag.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS).
