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Bewerbungs-ABC

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V

Vertragsstrafe

Mittels Vertragsstrafen will sich der Arbeitgeber gegen den Vertragsbruch seitens des Arbeitnehmers absichern. Eine solche Vereinbarung hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er den Nachweis eines Schadens vor Gericht nicht erbringen muss.

Die arbeitsvertragliche Regelung von Vertragsstrafen legt fest, dass der Arbeitnehmer bei vertragswidrigem Verhalten eine bestimmte Geldsumme zahlen muss. Gründe für Vertragsstrafen können zum Beispiel Unpünktlichkeit sein oder Nichterscheinen zur Arbeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Auch die Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen die Nichteinhaltung des Wettbewerbsverbots kann unter Vertragsstrafe gestellt werden.

Rechtlich sind Vertragsstrafen nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Sicherung der von dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich übernommenen Pflichten hat. Darüber hinaus darf die Vertragsstrafe nicht unangemessen hoch sein.

Entscheidend für die Festlegung der Vertragsstrafe sind die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art der Tätigkeit, die Höhe des Gehalts und die Bedeutung des Schadens, wobei eine unangemessen hoch angesetzte Vertragsstrafe nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung führt. In diesem Fall wird die Höhe der Strafe gerichtlich festgesetzt.

Grundsätzlich muss eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer vorliegen, wobei die Verletzung von Nebenpflichten nur dann eine Vertragsstrafe auslöst, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die strafbare Handlung muß außerdem vertraglich genau bestimmt sein. Unwirksam sind Vereinbarungen, die jeden Fall einer Zuwiderhandlung unter Strafe stellen.

Vorstellungsgespräch

Wie die schriftliche Bewerbung, so ist auch der Verlauf eines Bewerbungs- oder Vorstellungsgesprächs von gewissen Standards geprägt.

Im Wesentlichen gliedert es sich so:

  • Einleitungsphase ("Warming-up), z. B. mit der Frage: "Nun, Herr Müller, haben Sie den Weg zu unserem Unternehmen gut gefunden?"
  • Vorstellungsphase - die Teilnehmer, und damit auch Sie, stellen sich vor. Und so, wie Ihre Befrager ihre Tätigkeits- und Aufgabengebiete nennen, sollten auch Sie mit wenigen Worten Ihren Werdegang schildern; Sie haben so die Möglichkeit, die anschließende Personenbefragung vorzusondieren (s. Vorstellungsgespräch (Bewerbungsgespräch - ihnaltlich)
  • Lebenslaufanalyse - Fragen zu Ihrer Person. Beantworten Sie alle Fragen so ausführlich wie möglich und so ehrlich wie nötig. Führen Sie sich das zum Anschreiben Gesagte vor Augen: Vermeiden Sie Negativformulierungen, suchen Sie Positivbeschreibungen. Und: Schweifen Sie nicht ab und holen Sie bei Begründungen nicht zu weit aus.
  • Das Unternehmen stellt sich vor - und Sie sollten gezielt Fragen stellen. Ziehen Sie alle Informationen zum Unternehmen zu Rate, die Sie bei Ihren Nachforschungen gesammelt haben, und zeigen Sie, dass Sie bereit sind, sich voll in das Unternehmen einzubringen.
  • "So wird Ihr Arbeitsplatz aussehen" - Informationen über Tätigkeit und Aufgabengebiet. Zeigen Sie auch hier, dass Sie sich auf Ihre künftige Tätigkeit sorgfältig vorbereitet haben.
  • Gesprächsabschluss mit Verbleib.

Die Anzahl der am Gespräch beteiligten Personen ist abhängig von der Art des Unternehmens, der Ranghöhe der zu besetzenden Position sowie der Komplexität er Aufgabe. Meist sind dies eine oder mehrere Personen (z. B. der Personalleiter, Ihr künftiger Vorgesetzter oder sogar der Geschäftsführer, oft auch ein Mitarbeiter, der Ihr künftiges Aufgabengebiet genau kennt).

Hieran knüpfen nun die Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Werdegang, Ihren beruflichen Fähigkeiten sowie Ihren beruflichen und privaten Ambitionen und Neigungen, auf die Sie sich ebenfalls gründlich vorbereiten sollten. Die am häufigsten gestellten sind:

  • Weshalb wählten Sie diesen Beruf/Ausbildungsweg? Weshalb möchten Sie gerade zu uns? Was interessiert Sie an der Position am meisten, was weniger? Wie steht Ihr Partner/Ihre Familie zu der Entscheidung?
  • Was wissen Sie über unser Unternehmen? Welche besondere Qualifikation besitzen Sie für die Stelle? Wie würde ein guter Freund Sie beschreiben? Nennen Sie Ihre größten Erfolge!
  • Wie würden Sie Schwachpunkte in Ihrem Lebenslauf beschreiben? Was möchten Sie in fünf Jahren tun? Worauf legen Sie Wert in Ihrem Beruf? Was missfiel Ihnen bei Ihrer letzten Tätigkeit? Wie viel möchten Sie verdienen? Wie lange werden Sie brauchen, bis Sie richtig eingearbeitet sind?

Schreiben Sie Ihre Gedanken auf und versuchen Sie sie, zu ordnen. Und: Inszenieren Sie mit guten Freunden Gesprächssituationen. Indem Sie Ihre Gedanken vor anderen aussprechen, merken Sie am besten, wo Sie stocken und welche Formulierungen linkisch und wenig überzeugend klingen oder wo Sie sich möglicherweise widersprechen.

Für das Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch gilt wie für ein Verkaufsgespräch: Äußern Sie Ihre Argumente nicht zu früh und heben Sie sich das Beste zum Schluss auf. Rechnen Sie damit, dass Ihr Gegenüber versuchen wird, Ihr schwächstes Argument zu kritisieren. Sehen Sie aber in möglichen Einwänden Ihres Gesprächspartners auch eine Chance! Hinter jedem echten Einwand steckt Interesse oder der Wunsch nach einer Verständnishilfe.

Zwei Dinge sind besonders wichtig:

1. Äußern Sie möglichst keine Werturteile. Ist es unumgänglich (etwa, indem Sie nach einer Einschätzung gefragt werden), prüfen Sie zunächst, wann und wo solche Urteile gerechtfertigt erscheinen, und äußern Sie dann Ihr Urteil in Formulierungen wie "einerseits ... andererseits ...".

2. Urteilen Sie niemals negativ über frühere Chefs und ehemalige Kollegen. Hegen Sie im Inneren noch einen Groll gegen jemanden, dann arbeiten Sie unbedingt während Ihrer Vorbereitungsphase daran, ihn loszuwerden.

Bereiten Sie sich genauso gründlich auf Fragen vor, die Sie an Ihren Gesprächspartner haben. Schließlich müssen Sie ja herausfinden, ob die angebotene Stelle die richtige für Sie ist. Stellen Sie Fragen zum künftigem Arbeits- und Verantwortungsbereich, zu Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, zu Kollegen und Vorgesetzten. Sie haben ja umfangreiche Informationen zum Unternehmen gesammelt.

Durch konkrete Fragen zu einzelnen Geschäftsbereichen oder künftigen Entwicklungen des Unternehmens, können Sie zeigen, daß Sie über die Firma, in der Sie arbeiten möchten, informiert sind.

Bereiten Sie sich gut auf die Frage nach Ihren Gehaltsvorstellungen vor. Nennen Sie die Gehaltsvorstellung, die Sie im Anschreiben (Anschreiben, Inhalt) entwickelt haben. Machen Sie sich auch Gedanken über zusätzliche Leistungen wie Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung und Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen.

Bedenken Sie: Die Summe aller künftigen Leistungen und Bezüge sollte sich angemessen an den marktüblichen Gehältern und Ihrem Leistungsvermögen orientieren. Auskünfte über übliche Gehälter erfahren Sie über die Berufsverbände. Äußern Sie Ihre Gehaltsvorstellungen mit fester Stimme, ohne einzuschränken, zu relativieren oder sich zu rechtfertigen. Geben Sie auf Wunsch Erläuterungen und Begründungen.

Vorstrafen

Vorstrafen sind für die Bewerbung nicht relevant, wenn Sie keine direkten Auswirkungen auf die Berufsausübung haben. Sie sollten also im Lebenslauf nicht extra erwähnen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Haben Sie jedoch Vorstrafen, die in einem Zusammenhang mit dem gewünschten/auszuübenden Beruf stehen, sollten Sie diese angeben und erklären.

Beispiele: Gelddiebstahl bei einem Bankkassierer, Betrug bei einem Immobilienverkäufer, Bilanzfälschung bei einem Buchhaltungsleiter, Veruntreuung von Kundengeldern bei einem Finanzdienstleister, etc.