Bewerbungs-ABC
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Karriereplanung
Wer erfolgreich an einem Triathlon teilnehmen möchte, muss hierauf entsprechend zuarbeiten. Ein längeres, zielgerichtetes Training und besondere Vorbereitungsmaßnahmen sind unumgänglich. So ist es auch bei der Karriereplanung und dem Bewerbungsvorhaben! Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der richtigen Vorbereitung.
Die sorgfältige Beantwortung von vier Schlüsselfragen kann Ihnen den Weg zum Ziel weisen:
Wer bin ich? Was kann ich? Was will ich? Was ist möglich?
Wenn Sie sich mit diesen Punkten intensiv auseinander setzen, sind die Grundsteine zur erfolgreichen Teilnahme am "Wettbewerb Karriere/Bewerbung" gelegt.
Auf die Frage "Wer bin ich" zu antworten, fällt fast allen sehr schwer. Begriffe wie "pünktlich, zuverlässig & flexibel" fallen in diesem Zusammenhang sehr oft. Dies sind Standardbeschreibungen, mit denen Sie sich von Mitbewerbern nicht abgrenzen. Lassen Sie sich also etwas anderes einfallen und gehen Sie mehr in die Tiefe.
Dies gelingt Ihnen, wenn Sie eine Adjektiv-Liste erstellen, die sowohl positive als auch negative Eigenschaften auflistet. Dann errichten Sie für sich eine Skala von 1 bis 5 (trifft voll zu - trifft gar nicht zu) und schätzen sich auf dieser Skala selbst ein. Sie können auch Freunde & Familie bitten, Sie auf dieser Skala zu beurteilen, um später zu sehen, in wie weit Ihr Selbstbild mit dem Fremdbild übereinstimmt. Beispiele für Adjektive können sein: sympathisch, vorsichtig, lernbereit, aufgeschlossen, zufrieden, gehemmt, kompetent, anspruchsvoll, gefühlsorientiert, liebenswert, fordernd, nervös, besorgt, vernünftig, kompromissbereit, autoritär, höflich und, und, und.
Bei der Frage "Was kann ich?" sollte Ihnen spontan einiges einfallen. Was haben Sie während Ihrer Ausbildung gelernt? Welche beruflichen Erfahrungen konnten Sie bisher sammeln? Welche Tätigkeiten gehen Ihnen besonders leicht von der Hand? Welche Erfolge können Sie vorweisen? Was verlangt die Position, auf die Sie sich bewerben und was können Sie einbringen?
Bei den Fragen "Was will ich?" sowie "Was ist möglich?" sollten Sie wieder einmal genau in sich hinein horchen. Wo möchten Sie in ein paar Jahren sein? Was ist Ihnen bei Ihrem nächsten Arbeitgeber wichtig? Welche Möglichkeiten sollte er Ihnen bieten? Kann der potentielle Arbeitgeber Ihnen diese Chancen in Aussicht stellen oder ist es völlig abwegig, dass dort Ihre Vorstellungen erfüllt werden?
Sicherlich ist die Beantwortung der Fragen ein "hartes Stück Arbeit" - aber Sie werden sehen, es lohnt sich. Im ehrlichen Umgang mit sich selbst tun Sie sich den größten Gefallen: Sie präsentieren sich perfekt im Vorstellungsgespräch und haben die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu finden, der am besten zu Ihnen passt - und umgekehrt!
Kleidung
Wählen Sie für das Vorstellungsgespräch eine der Position und Branche entsprechende Kleidung, eher etwas konservativer als zu leger und farblich abgestimmt. Helle Strümpfe unter dunklem Anzug sollten Sie ebenso vermeiden wie eine Rocklänge, die zum "Zupfen" reizt.
Schließlich wollen Sie einen sicheren, gepflegten und kompetenten Eindruck hinterlassen. Deshalb sollten Sie sich in dem gewählten Outfit auf jeden Fall auch wohl fühlen. Hilfreich ist es, wenn Sie Ihre "Bewerbungskluft" vorher eintragen, damit Sie sich daran gewöhnen.
Knigge
Was zeichnet modernes Benehmen heute aus, gut 200 Jahre nachdem Adolph Freiherr Knigge seine Benimmbibel "Über den Umgang mit Menschen" verfasste? Es geht nicht mehr darum, stur formale Vorschriften einzuhalten. Umgangsformen sind nie pauschal richtig oder falsch. Sie müssen der jeweiligen Situation, Gruppe und Umgebung angepasst werden. Gespür und Sensibilität helfen immer. Richtiger Umgang ist nicht Form-, sondern Charaktersache.
Psychologen gehen davon aus, dass es nur etwa 30 Sekunden dauert, bis jemand in eine Schublade gesteckt wird. Gestik, Mimik, Kleidung und Körperhaltung müssen darum schon beim ersten Eindruck passen. Berufseinsteiger sind nach oftmals zu ungeduldig, wollen gleich mitspielen, ohne sich die Regeln klar zu machen -daher der Rat "Gucken Sie Ihrem Chef auf die Finger, gehen Sie in In-Bistros und lernen Sie so die Spielregeln." Die wichtigste heißt: Distanz wahren. Wer anderen zu nahe kommt, macht sich keine Freunde. Abstand halten heißt im Geschäftsleben ein, zwei Meter. Die so genannte Intim-Zone fängt bei einer Nähe von einem halben Meter an.
Weitere "Einsteiger-Tipps":
Pluspunkte sammeln diejenigen, die freundlich auf jedermann zugehen. Wer seine Freundlichkeit nach der Firmenhierarchie dosiert -zum Beispiel die Sekretärin herablassend behandelt -kann eine böse Überraschung erleben: Mancher Chef fragt seine Mitarbeiterin, was sie vom "Neuen" hält.
Interesse zeigen, nachfragen -das kommt gut an. Besserwisser dagegen stehen mit beiden Füßen im Fettnapf: Von einem "Youngster" lässt sich keiner gern belehren.
Zurückhaltung beim Duzen -in den meisten Firmen geht man damit sparsam um. Ein voreiliges Du bereuen Sie womöglich später, weil sich der Kollege als schwierig entpuppt. Absoluter Fauxpas: Älteren oder "Ranghöheren" selber das Du anbieten.
Konfession
Müssen Sie nicht unbedingt angeben, ist aber auch nicht verkehrt (es sei denn, Sie gehören einer Sekte oder einer Religionsminderheit an oder bekennen sich zu einem Glauben, gegenüber dem Vorurteile/Vorbehalte bestehen).
Sie müssen aber Ihre Konfession angeben, wenn Sie sich auf eine Stelle bei der Kirche oder einer kirchlichen Einrichtung bewerben.
Kopien
Grundsätzlich gilt: Verschicken Sie nie Originale.
Fertigen Sie also von allen Unterlagen eine ausreichende Anzahl von Sätzen an, so daß Sie jederzeit eine Bewerbungsmappe in der Hinterhand haben, vor allem, wenn Sie schnell auf ein Angebot reagieren müssen.
Darüber hinaus sollten Sie sich auch von Ihrem Anschreiben eine Kopie anfertigen. Notieren Sie sich für jede Bewerbung, was Sie alles mitgeschickt haben.
Zusammen mit der Kopie des Anschreibens sollten Sie die ausgeschnittene Anzeige aufbewahren, damit Sie die Antworten leicht zuordnen können. Notieren Sie Anrufe der interessierten Firma auf der Kopie.
Körpersprache
Im Laufe erstes Kontakte, wie z.B. einem Vorstellungsgespräch, kann die Körpersprache von enormer Bedeutung sein. Mit Ihrer Körperhaltung können Sie dem Sinn Ihrer Worte Nachdruck verleihen oder sich selbst enttarnen und unglaubwürdig erscheinen.
Angst, Aggressionen oder Überheblichkeit führen oft dazu, daß Sie starke Signale aussenden, ohne sich dessen bewußt zu sein. Ihre Gesprächspartner empfangen und verstehen diese Signale oftmals intuitiv - also auch ohne ein Experte auf diesem Gebiet zu sein. Personalentscheider hingegen sind wahre Fachleute, wenn es um die Einordnung von Verhaltensweisen und Körpersprache geht und wissen Ihre Signale richtig zu deuten.
So sehr Sie sich nun auch bemühen, eine völlige Kontrolle über Ihre Körpersprache werden Sie kurzfristig nicht erlangen können. Im Gegenteil: Allein der Versuch könnte sich schon negativ auswirken, da Sie sich nicht mehr auf das Gespräch und dessen Inhalten konzentrieren. Aber wenn Sie einige wenige Grundregeln beachten, sind die wichtigsten Hürden schon genommen.
Sie möchten im Vorstellungsgespräch sicher und selbstbewußt auftreten. Um Ihnen die Gelassenheit hierzu einzuräumen, ist eine gute Vorbereitung das A&O. Wenn Sie unsicher sind, erhöht das Ihre Anspannung und man kann Ihnen ansehen, wie unwohl Sie sich in Ihrer Haut fühlen. Wenn Sie aus dieser Situation heraus auch noch eine ungemütliche Sitzhaltung einnehmen, blockieren Sie sich zusätzlich selbst.
Also: Nehmen Sie eine bequeme Sitzhaltung ein, kippeln Sie nicht auf der Stuhkante. Lehnen Sie sich, entspannt, nicht geflegelt! -beim zuhören zurück und beugen Sie sich beim Sprechen leicht vor. Lassen Sie Ihren Händen freien Lauf, unterstützen Sie das Gesagte mit Gesten. Hierbei sollten Sie jegliche Drohgebärde, wie z.B. einen ausgestreckten Zeigefinger oder eine geballte Faust, vermeiden. Vor der Brust verschränkte Arme deuten auf Ablehnung hin.
Prüfen Sie einmal im Gespräch mit Freunden, wie Ihre Körpersprache in bestimmten Situationen gedeutet wird. Wie empfindet Ihr Gegenüber, wenn Sie die Stirn runzeln oder die Schultern hochziehen? Wie wird eine sehr gerade Sitzhaltung mit rechtwinkligen Beinen und den Händen auf den Oberschenkeln gewertet? Oder ein weit nach vorn gebeugter Oberkörper mit unter dem Stuhl stehenden Füßen, ohne daß Blickkontakt gehalten wird? Der Blick zur Zimmerdecke oder zum Boden? Ein Griff an den Hals oder zur Krawatte?
Wenn Sie dies einmal mit Freunden "nachspielen" oder sich selbst in bestimmten Situationen kritisch beobachten, wird Ihnen die eigene Körpersprache schnell bewußt - der erste Schritt, um weiter an sich zu arbeiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.Die jeweiligen Fristen und Termine ergeben sich für Angestellte aus dem Angestelltengesetz und für Arbeiter aus der Gewerbeordnung. Für alle anderen Beschäftigungsformen kommt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) oder der Kollektivvertrag bzw. Arbeitsvertrag zur Anwendung.
Grundsätzlich gelten bei einem Angestelltenverhältnis diese Fristen:
- für Arbeitnehmer: ein Monat
- für Arbeitgeber: mindestens sechs Wochen (verlängert sich mit den bereits geleisteten Dienstjahren)
Gekündigt werden kann zum jeweils Monatsletzten oder je nach Vereinbarung im Vertrag. Für Arbeitersverhätlnisse laut Gewerbeordnung gilt grundsätzlich: 14 Tage. Für alle Arbeitnehmer, die nicht unter unter das Angestelltengesetz, die Gewerbeordnung oder sonstige Sondergesetze (z.B. Journalistengesetz) fallen, sieht das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) spezielle Regelungen vor. Wir empfehlen daher die Abklärung der Kündigungsfristen beim Einstellungsgespräch.
Kündigungsschutz
Was muss der Arbeitnehmer unternehmen, wenn er gegen die Kündigung vorgehen will? Eine Kündigung kann nur dann zu Fall gebracht werden, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erhoben wird. Die Klage, deren Ziel die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist, kann innerhalb einer Frist von einer Woche erhoben werden.Die Frist beginnt an dem Tag des Zugangs der Kündigung. Wird gegen die Kündigung nicht geklagt oder wird die einwöchige Frist versäumt, so wird die Kündigung rechtskräftig. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet.
Wird Klage erhoben, findet eine Verhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht statt. In dieser Verhandlung versucht der Richter, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
In der Mehrzahl der Fälle einigen die Parteien sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis zwar enden soll, dass der Arbeitnehmer aber eine Abfindung erhält. Das Arbeitsverhältnis wird dann nicht fortgesetzt. An einer Fortsetzung hat aber selbst der Arbeitnehmer in den meisten Fällen kein Interesse, weil das Arbeitsklima durch den Umstand der Kündigung nachhaltig getrübt ist.
In Unternehmen, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung verständigen. Der Betriebsrat kann in weiterer Folge der Kündigung zustimmen, sie anfechten oder keine Stellungnahme abgeben.
