Bewerbungs-ABC
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Gehaltsabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der administrativen Personalarbeit. Sie beinhaltet die korrekte Ermittlung der dem Mitarbeiter zustehenden Vergütung, insbesondere der unregelmäßig wiederkehrenden Entgeltbestandteile:- Mehrarbeitsvergütung
- Erschwerniszuschläge
- Schichtzuschläge
- Vergütung für Rufbereitschaft
- Leistungszulagen
- Einmalzahlungen (Boni, Prämien)
- Verschiedene freiwillige Sozialleistungen
Weiterhin werden im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung die Lohnsteuer und Sozialabgaben für die verschiedenen Versicherungsträger ermittelt und seitens des Arbeitgebers abgeführt.
Gehaltsvorstellung
Wenn in einer Stellenanzeige gewünscht wird, daß Sie Ihre Unterlagen "unter Angabe des Gehaltswunschs" senden, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen.
Wie finden Sie jedoch eine realistische Angabe?
- Verkaufen Sie sich nicht unter Preis, aber pokern Sie auch nicht zu hoch.
- In der Regel ist die Gehaltsvorstellung in brutto und für das gesamte Jahr anzugeben
- Fragen Sie sich bei jeder Bewerbung erneut, welchen Stellenwert das Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle für Sie hat, und ob dies Einfluss auf Ihren Gehaltswunsch hat. Geld ist nicht alles: Was nützt ein gut bezahlter Job, der wenig Spaß macht?
- Berücksichtigen Sie bei der Bewertung eines Angebotes Ihr Alter, Ihre Berufserfahrung, Ihre Ausbildung, Ihr letztes Gehalt, die Branche, regionale Gehaltsunterschiede und die Nachfrage bezüglich Ihres Berufsprofils am Arbeitsmarkt.
- Bedenken Sie, dass der/die ArbeitgeberIn viele zusätzliche Möglichkeiten hat, Ihr Gehalt indirekt aufzustocken. Da wären z. B. der Dienstwagen, Hardware-Ausstattung (Laptop, Handy, PDA usw.), das dreizehnte und vierzehnte Monatsgehalt, günstigere Versicherungen, Rabatte auf eigene Produkte bzw. Dienstleistungen usw.
- Tipp: Am Anfang lieber ein bisschen weniger verlangen und dann in der Verhandlungsphase einige dieser Zusatzleistungen ansprechen.
- weiterer Tipp: Arbeiten Sie mit einem Personalberater zusammen, der Sie über die Gehaltsstrukturen und - möglichkeiten informieren kann oder nutzen Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Karriereberatung eine Idee zu gehaltlichen Gegebenheiten zu erhalten.
Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 341,16 Euro nicht übersteigt. Eine Zeitgrenze (z.B. 10 Stunden in der Woche) gibt es nicht mehr. Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für andere Arbeitnehmer. Sie haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr und auch Anspruch auf Pflegefreistellung. Dauerte das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre, gebührt auch geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern eine Abfertigung.Gleitzeit (=gleitende Arbeitszeit)
Flexibilität wird heute großgeschrieben, insbesondere auch im Bereich der Arbeitszeiten in Betrieben. Starre Arbeitszeiten haben bereits vor allem Großunternehmen gegen flexible Arbeitszeitmodelle eingetauscht, maßgeschneidert für die Belange von Betrieb und Arbeitnehmern.
Auf gesetzlicher Ebene ist die gleitende Arbeitszeit nirgends ausdrücklich geregelt. Geregelt werden lediglich die Höchstarbeitszeiten und Rahmenbedingungen der Arbeitszeit im Arbeitsgesetz.
Die gleitende Arbeitszeit kann als Gleitzeit ohne Zeitausgleich und mit Zeitausgleich genutzt werden. Die gleitende Arbeitszeit trägt zu einer erheblichen Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit bei.
Grundform: Der Arbeitnehmer legt selbst den Beginn seiner Arbeitszeit in einem vorgegebenen Zeitrahmen einmalig fest.
Einfache gleitende Arbeitszeit: Der Arbeitnehmer kann täglich innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens seinen Arbeitsbeginn bestimmen.
Bei beiden Formen wird die Dauer der täglichen Arbeitszeit vom Arbeitgeber bestimmt.
Beschränkte Gleitzeit: Der Arbeitnehmer muss bestehende Zeitguthaben oder Schulden innerhalb eines vorgegebenen Ausgleichszeitraumes ausgleichen.
Unbeschränkte Gleitzeit: Hier kann ein bestehendes Zeitguthaben oder Zeitschulden in den folgenden Ausgleichszeitraum übertragen werden.
Für die Hotellerie und Gastronomie stellt sich allerdings eine Durchsetzung dieses Arbeitszeitmodells eher schwierig bis nicht durchführbar dar.
Graphologisches Gutachten
Zwischenzeitlich sind Forderungen nach Handschriftenproben zwar sehr selten geworden, aber man trifft Sie vereinzelt trotzdem noch an.
Graphologie ist ein im Alltag gebräuchlicher Begriff. Bei diese Art der "Schriftpsychologie" handelt es sich um ein diagnostisches Verfahren, in dem anhand vielfältiger Hinweise auf Fähigkeiten und Eigenschaften der schreibenden Person geschlossen werden kann.
Bei der Analyse - meist verlangen Unternehmen vom Bewerber einen handgeschriebenen Lebenslauf - stehen nicht in erster Linie Formen von einzelnen Buchstaben im Vordergrund. Sondern vielmehr andere Merkmale, beispielsweise, wie die Verhältnisse der einzelnen Schriftelemente (Größe, Weite, Schriftausdehnung nach oben und unten etc.) zueinander sind. In jedem Fall wird behauptet, dass diese Indikatoren beim Schreiben nicht bewusst veränderbar sind.
Meist werden die persönlichen Fähigkeiten des Schreibers/Bewerbers verglichen mit einer Reihe von Fragen oder Anforderungen, die von Arbeitgeberseite formuliert werden. Es ist sicher für jeden verständlich, dass ein Buchhalter andere Anforderungen erfüllen muss als ein Verkaufsmitarbeiter.
Aus einer Handschrift kann vieles, jedoch längst nicht alles über eine Person gesagt werden. Möglich sind im Wesentlichen jedoch Angaben über:
- Einstellung zur sozialen Umwelt (z.B. eher introvertiert, eher extrovertiert...)
- Denkweise (z.B. eher abstrakt, eher systematisch, eher situationsbezogen...)
- Fähigkeiten & Neigungen (z.B. eher praktisch, eher theoretisch, eher sprachlich, eher mathematisch...)
- Kontaktverhalten
- Arbeitsweise
- besondere Stärken (z.B. Sinn für Details, guten Überblick, Entschlussfreude...)
Wichtig ist, dass diese Angaben nicht vollständig sind, sondern lediglich Anhaltspunkte geben. Es ist hingegen auch nicht möglich, anhand von Schriften Prognosen zu stellen, die Krankheiten oder evtl. kriminelle Tendenzen betreffen.
Zudem muss ausreichend Material vorliegen; anhand einer Unterschrift, einer Postkarte oder einer Telefonnotiz allein können keine seriösen Aussagen getroffen werden.
